Vom Anwalt | Zum Festpreis 89,00€

WIDERSPRUCH

RUNDFUNK- BEITRAGSBESCHEID

Ärgern Sie sich auch über den einseitigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Und ärgern Sie sich noch mehr darüber, dass Sie diesen bezahlen müssen?

Wer das einseitige Programm der Öffentlich-Rechtlichen (ÖR) satt hat, würde gerne aufhören, dafür zu bezahlen.

Wer auch einen Festsetzungsbescheid nicht einfach hinnehmen will, kann dagegen Widerspruch einlegen oder einlegen lassen (über einen Anwalt).

Kurz gesagt

Ärgern Sie sich auch über den einseitigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Und ärgern Sie sich noch mehr darüber, dass Sie diesen bezahlen müssen?

Dann haben Sie sicher schon oft daran gedacht, Widerspruch gegen die Gebühren zu erheben. Aber vermutlich war Ihnen das Vorgehen unbekannt und Anwaltsgebühren haben Sie gescheut?

Dann haben Sie hier eine einfache Lösung gefunden: IG GEZ-Widerspruch vermittelt Ihnen einen Rechtsanwalt, der Ihren Widerspruch zum Festpreis von 89,00€ einlegt. Es fallen unsererseits keine weiteren Kosten an! Die Vermittlung ist für Sie kostenlos. Unsere Anwälte haben Erfahrung in GEZ-Widerspruchsverfahren.

Es geht ganz einfach: Sie schicken uns unverbindlich Ihre Anfrage mit dem Formular unten und als nächstes meldet sich einer unserer Partner-Anwälte bei Ihnen, um Ihnen das Festpreis-Angebot zu machen. Bevor Sie den Anwalt verbindlich beauftragen, können Sie ihm selbstverständlich kostenlos Fragen zum weiteren Vorgehen stellen.

Bezahlen Sie freiwillig?

Wer das einseitige Programm der Öffentlich-Rechtlichen (ÖR) satt hat, würde gerne aufhören, dafür zu bezahlen. 

Die meisten bezahlen aber trotzdem jedesmal auf eine einfache Zahlungsaufforderung, oder sogar fortlaufend mit Dauerauftrag/Lastschrift, als ob es Ihnen gefiele. Das ist doch eine verpasste Chance zur Bürgerbeteiligung und belastet das Gemüt. 

Warum sollte der ÖR sich nicht wenigstens mal die Mühe machen müssen, einen Festsetzungsbescheid zu schicken? Mit dem Festsetzungsbescheid demaskiert sich der „Rundfunkbeitrag“ als das, was er ist: eine staatliche Zwangsgebühr. Oder haben Sie schon mal von Ihrem Streaminganbieter einen Festsetzungsbescheid bekommen? 

Reden wir also Tacheles: Der Staat will Sie zwingen, zu zahlen. Dafür schafft der Festsetzungsbescheid die rechtliche Grundlage, mehr aber auch nicht. Bevor der Zwang nach Hause kommt (Gerichtsvollzieher), erfolgen erst noch weitere Stufen. Das momentane ÖR-System baut darauf, dass die große Mehrheit einfach schweigend bezahlt. Enttäuschen wir den ÖR ein Bisschen!

Warum Widerspruch einlegen?

Wer auch einen Festsetzungsbescheid nicht einfach hinnehmen will, kann dagegen Widerspruch einlegen oder einlegen lassen (über einen Anwalt).

Für die Rechtsberatung sind natürlich ausschließlich unsere Partneranwälte zuständig.

Von unserer Seite können wir aber folgende allgemeine Überlegungen und Beobachtungen beisteuern:

Zunächst: Bitte erwarten Sie keine Wunder. Ja, im Einzelfall hat die GEZ-Behörde einfach aufgehört, weitere Beitragsbescheide zu schicken. In einem solchen Fall hätte sich der Widerspruch unmittelbar finanziell ausgezahlt. In den meisten Fällen ist jedoch damit zu rechnen, dass viel Geduld erforderlich ist. Jeder Widerspruch ist als ein Beitrag zu betrachten, das derzeitige Rundfunk-System zu beenden. Ein System, das die Bürger mit Propaganda traktiert und sie dafür auch noch bezahlen lässt, kann nicht ewig bestehen. Jeder Widerspruch stellt dieses ÖR-System erneut in Frage. Wir bei der IG GEZ-Widerspruch sind überzeugt, dass bei einer kritischen Zahl von Widersprüchen das GEZ-System ins Wanken gerät. Von einer dann möglichen gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der Rundfunkgebühren kann aber nur profitieren, wer auch Widerspruch eingelegt hat. Wer schweigt, lässt seine Beitragsbescheide rechtskräftig werden.

Und was ist mit der Pressefreiheit?

Ja, was ist damit? Von Pressefreiheit kann man beim ÖR nämlich schwerlich sprechen. Pressefreiheit ist, wenn eine unabhängige (das heisst von uns Bürgern freiwillig finanzierte Presse) dem Staat auf die Finger schaut. Pressefreiheit ist nicht, wenn ein mit staatlichen Zwangsgebühren alimentierter ÖR die Regierung bejubelt und die Opposition verteufelt. Das ist Propaganda.

Starten Sie ihren Auftrag

Starten Sie hier Ihren Auftrag (Widerspruch gegen Ihren Beitragsbescheid). Sie brauchen nur Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und den Beitragsbescheid als Foto oder sonstige Datei (z.B. PDF). Die Anfrage geht an unsere Partneranwälte und ist unverbindlich, bis Sie dem antwortenden Anwalt ausdrücklich den Auftrag erteilen.

Über uns

IG GEZ-Widerspruch, z.Hd. Mihael Müller, Str. Dionisie Lupu 64-66, District 1, 20345 Bucharest, Romania