Ärgern Sie sich auch über den einseitigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Und ärgern Sie sich noch mehr darüber, dass Sie diesen bezahlen müssen?
Wer das einseitige Programm der Öffentlich-Rechtlichen (ÖR) satt hat, würde gerne aufhören, dafür zu bezahlen.
Wer auch einen Festsetzungsbescheid nicht einfach hinnehmen will, kann dagegen Widerspruch einlegen oder einlegen lassen (über einen Anwalt).